Arbeitsunfähigkeit
Im Frühjahr war sie möglich, dann wurde sie wieder gestrichen, nun kehrt sie zurück: Die Selbstverwaltung genehmigt erneut die telefonische Krankschreibung. Allerdings nur befristet. Veröffentlicht: 15.10.2020, 14:45 Uhr

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Berlin. Ärzte können ab Montag (19. Oktober) wieder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach ausschließlichem Telefonkontakt ausstellen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag in Berlin entschieden.
Die Telefon-AU auf Muster 1 soll danach für Patienten leichten Atemwegserkrankungen möglich. Ärzte sollen sie nach Telefonkontakt bis zu sieben Kalendertage krankschreiben können. Der Beschluss ist befristet bis 31. Dezember 2020.
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Quelle: Ärztezeitung.de