Welche Folgen hat der Abbruch einer Reha?
Wer eine Reha-Maßnahme storniert oder aufgibt, muss die Kosten in der Regel nicht erstatten
Die Rehabilitations-Maßnahme ist bewilligt worden, doch der Patient tritt sie nicht an oder bricht den Aufenthalt in der Reha-Klinik eigenmächtig ab. Welche Konsequenzen hat dieses Verhalten? Die VdK-Zeitung hat bei zwei Leistungsträgern, der Deutschen Rentenversicherung Bund und einer gesetzlichen Krankenkasse, nachgefragt.
In der Regel werden Reha-Leistungen von der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung bezahlt. Sollten diese nicht zuständig sein, kommt die Krankenkasse infrage. Sind die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt, hat man ein Recht auf eine Reha. Doch wer beispielsweise bei der Rentenversicherung einen „Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben“ stellt, hat laut der Sozialgesetzgebung auch Mitwirkungspflichten. So müssen zum Beispiel die erforderlichen Angaben zur Reha richtig und vollständig sein. Um bei einem Nichtantritt oder einem vorzeitigen Abbruch keine Überraschungen zu erleben, sollte man sich vorher gut informieren und die Unterlagen sorgfältig durchlesen. In Zweifelsfällen hilft der VdK weiter.
Einen Antrag auf Reha-Leistungen kann man übrigens jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Doch das kann Folgen haben. So ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Versicherte von der Krankenkasse extra aufgefordert worden ist, einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dieser dann zurückgenommen, ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat. Die Konsequenz kann sein, dass ein eventuell bestehender Anspruch auf Krankengeld entfällt.
Bricht man die Reha beispielsweise aus familiären Gründen ab, zahlt die Krankenkasse für die tatsächlichen Reha-Tage, sagt Jessica Peter, Referentin Rehabilitation beim AOK-Bundesverband. Nur für diese Tage müssen Patienten über 18 Jahre dann auch den Eigenanteil von zehn Euro pro Tag zahlen. Bezüglich der Kosten für An- und Abreise sollte man sich mit der Krankenkasse und der Reha-Einrichtung abstimmen, da hierzu vertragliche Regelungen existieren können, empfiehlt Peter.
Reha vor Rente
Auch beim Rentenversicherungsträger sind bewilligte, aber nicht angetretene Reha-Leistungen nicht unmittelbar mit Kosten oder Schadensersatz verbunden, wie Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund erläutert. Jedenfalls nicht so, wie man es von der Stornierung einer Hotelbuchung kennt. Allerdings kann sich ein Abbruch wegen des Grundsatzes „Reha vor Rente“ auf einen möglichen Erwerbsminderungsrenten-Anspruch auswirken. Die Rentenversicherung kann erwägen, eine angedachte oder gezahlte Erwerbsminderungsrente zu versagen oder zu entziehen. Und zwar, wenn wahrscheinlich davon auszugehen ist, dass wegen der nicht in Anspruch genommenen Reha die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird (§ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I).
Auch können Rentenversicherungsträger oder Reha-Einrichtungen die Reha-Leistungen generell versagen. Und zwar, wenn der Betroffene seinen Mitwirkungspflichten bei der Feststellung des konkreten Reha-Bedarfs (erforderliche ärztliche Untersuchungen) oder der Durchführung der Rehabilitation (Teilnahme) nicht nachkommt.
Wer seine Reha-Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten zu befürchten. Das gilt auch, wenn die Reha-Einrichtung, beispielsweise aus disziplinarischen Gründen oder wegen mangelnder Mitwirkung, den Patienten nach Hause schickt. Bereits entstandene Kosten werden ebenfalls nicht eingefordert, so Stefan Braatz.
Überdies genießt die Reha-Einrichtung Hausrecht. Verstößt ein Patient gegen die Hausordnung, kann dieser vorzeitig entlassen werden. Verursacht er zudem (Sach-)Schäden, muss er gegebenenfalls Schadenersatz leisten. Das ist aber kein sozialrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem zwischen Einrichtung und Patient. Der Rentenversicherungsträger hat damit nichts zu tun.
Quelle:VDK Sabine Kohls
Anonymous
14. März 2019 — 14:34
Reha abbrechen
Melanie Jeschke
17. März 2019 — 14:48
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf um Ihre Fragen klären zu können. Mailadresse Melanie.jeschke@crps-netzwerk.org
Birgit Paulsen
27. Juli 2019 — 9:06
Guten Tag, ich fahre jetzt für 5 Wochen zur medizinischen Reha, alles musste sehr schnell gehen und Die Ärzte haben sofort den Bedarf geltend gemacht. Meine Gedanken sind jetzt schon bei meiner 16 jährigen Tochter die hier allein ist und meiner schwerkranken Mutter wo ich Betreuer bin, kann mich gar nicht darauf freuen, eine Verschiebung ist nicht möglich. Weiss nicht wie ich dies komponisieren soll.
Melanie Jeschke
29. Juli 2019 — 13:40
Schicke Ihnen eine Antwort per email zu .
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Jeschke
Sabine
18. August 2019 — 20:48
Bei uns ist es so dass mein Mann 15 Monate auf seine Reha gewartet hat und nun entpuppt sich die Klinik alles andere als 5 Sterne. Unsauber, blutige pads om Zimmernachbar liegen herum, er wird nicht geduscht und angepflaumt weil er wenig Deutsch (nur Englisch) spricht. Ansonsten wird er als Schlaganfallgeschädigter nicht mit der Sorgfaltspflicht behandelt die ihm zusteht. Er soll sich sein Getränk gefälligst selbst holen, es wird gemeckert wenn er mehr als einmal aufs Klo muss und die Oberärztin meinte gleich zu Anfang dass man ihm eh nicht mehr helfen kann! Ich lass ihn jetzt noch ein paar Tage dort aber wenn sich nichts ändert will ich dass er nach Hause kommt und seine Therapien hoer wieder aufnimmt. Geht das?
Melanie Jeschke
21. August 2019 — 21:53
Hallo Sabine,
ich habe eine Mail geschickt.
Viele Grüße
Melanie
Birgit Grohner
30. August 2019 — 15:11
Ich bin jetzt bei einer Reha heute ist der 30.8.2019 am Dienstag den 3.9.2019 Reise ich ab ich habe heute erfahren das meine Tochter einen Autounfall hatte und in der Klinik liegt meine Nerven liegen blank bin total am Boden zerstört und habe beim Arzt hier nachgefragt ob ich frühzeitiger wegen diesen Fall nach Hause kann er beneinte es
crps
5. September 2019 — 16:57
Liebe Birgit,
vielen Dank für Deine Nachricht. Leider können wir nicht ersehen, was Dein Anliegen ist.
Möglicherweise geht es um den vorzeitigen Abbruch einer Reha aufgrund familiärer Gründe. Es kommt darauf an, wer der Träger der Reha ist. Bei manchem Träger ist eine Unterbrechung bei bestimmten Gründen möglich. Auch die Ärzte in der Klinik können hierzu sicherlich Ausunft geben.
Liebe Grüße
Stefan
CRPS NRW Köln e.V.
Birgit Mitsching
29. Oktober 2019 — 23:39
Hallo, meine reguläre Abreise nach 3 Wochen Reha wäre Montag. Ich habe noch bis Samstag 11h Anwendungen und möchte dann direkt nach Hause.
Ist dies möglich und müssen mir vorzeitig der Entlassungsbrief ausgehändigt werden. Laut Plan soll das erst am Sonntag Abend passieren.
Petra Urban
6. Dezember 2019 — 21:11
Ich bin krank d.h.habe seit Tagen Brech-Durchfall u.muss in wenigen Tagen eine Reha-Kur über die Rentenversicherung antreten. Meine behandelnde Ärztin hat mir ein Attest ausgestellt u.die Info gegeben,dass ein Antritt aus diesem Grund nicht möglich ist. Ich befinde mich im Krankengeldbezug. Wird mein Krankengeld aus diesem Grund versagt?????
Anonym
6. Dezember 2019 — 21:14
Ich bin krank d.h.habe seit Tagen Brech-Durchfall u.muss in wenigen Tagen eine Reha-Kur über die Rentenversicherung antreten. Meine behandelnde Ärztin hat mir ein Attest ausgestellt u.die Info gegeben,dass ein Antritt aus diesem Grund nicht möglich ist. Ich befinde mich im Krankengeldbezug. Wird mein Krankengeld aus diesem Grund versagt?????
Ralf
9. Dezember 2019 — 8:14
guten tag,ich mache gerade eine Reha laut rentenversichung ist es eine medizinische laut Reha eine Psyche,hab das gefühl das es nicht besser wird eher schlimmer mit meine Psyche.was ist wenn ich jetzt die Reha abbreche weil sehe für mich keine Besserung in Gegenteil.kann die rentenkasse mir dann,wenn ich es durch bekomme,die arbeitsminderungsrente ablehnen?
und was kommt für kosten dann auf mich zu.
MFG
Sultan Depner
14. Dezember 2019 — 19:27
Hallo,
ich bin zur Zeit in einer Rehaklinik mit meinem Sohn, der 2 Jahre alt ist. Ich wollte diese Reha machen aufgrund meiner Krebserkrankung. Nun kann ich an vielen Angeboten nicht teilnehmen, da entweder mein Kind krank war, ich ihn früher abholen musste von der Betreuung und nun bin auch ich angeschlagen und weiß nicht wie ich die nächsten 3 Wochen hier meisterte. Es wird keine Erholung sondern Stress pur sein.
Könnte ich die Reha abbrechen um es zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen? Wie lange dürfte diese Pause sein? Und wie begründe ich meinen Abbruch am besten bzw. diese Pause. Denn es gefällt mir sehr gut hier jedoch unter diesen Umständen ist es eine Zumutung.
Melanie Jeschke
19. Dezember 2019 — 1:51
Bitte im Emailfach schauen
Melanie Jeschke
19. Dezember 2019 — 1:52
Bitte Email im Postfach lesen
Melanie Jeschke
19. Dezember 2019 — 1:52
Bitte Email lesen
Angelika Baumbach
28. Dezember 2019 — 18:22
Hallo, ich habe bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, das wollte ich aber nicht, ich brauche keine Umschulung, jetzt bin ich für 15 Wochen auf Reha für Abhängigkeit gelandet, das will ich nicht, ich brauche eine rheumatische Reha. Kann ich ohne Konsequenzen eine Klinik wechseln weil ich hier nicht auf meine Schmerzen behandelt werde. Wie kann ich vorgehen. Viele Grüße
Melanie Jeschke
29. Dezember 2019 — 0:18
Bitte in Ihrem Postfach schauen,dort habe ich eine Mail hingesandt
Martina
4. Januar 2020 — 9:34
Guten Tag, meine Mutter (81) ist nach einem Oberschenkelhalsbruch zur Reha gekommen. Nun hat sie dort einen Infekt bekommen und ist in das dortige Krankenhaus verlegt worden. M.E. kann sie u.U. die Reha nicht mehr fortsetzen und sollte nach Hause kommen. Hätte sie mit Übernahme von Kosten zu rechnen?
Ute
4. Januar 2020 — 17:01
Habe 5 Wochen Reha bewilligt bekommen, möchte aber schon nach 4 Wochen abreisen, habe das so mit meinem Arbeitgeber abgesprochen. Kann ich das problemlos so machen ohne Probleme seitens der Klink?
crps
5. Januar 2020 — 16:06
Hallo Ute,
wenn Sie 5 Wochen Reha bewilligt bekommen habe, dann sollten sie auch diese fünf Wochen in der Reha bleiben.
Wieso besprechen Sie sich bereits im Vorfeld mit ihrem Arbeitgeber, sie können doch noch gar nicht wissen, ob die Maßnahmen in dieser Reha überhaupt anschlagen. Nicht selten werden Reha Maßnahmen auch verlängert, da werden dann aus den ursprünglich vorgesehenen fünf Wochen auch gerne mal 6 Wochen. Als ich damals in der Berufsgenossenschaftlichen Reha war, waren es insgesamt sogar acht Wochen.
Wenn sie die Reha Maßnahme auf eigenen Wunsch verlassen und ihre Beschwerden nicht besser, sondern sogar schlimmer werden, kann es durchaus sein, das Sie später Probleme mit Ihrem Kostenträger bekommen.
crps
5. Januar 2020 — 16:11
Hallo Martina,
ich würde mich an Ihrer Stelle mit den dortigen Ärzten in Verbindung setzen.
Oftmals ist es in einem solchen Fall so, das der Infekt im Krankenhaus auskuriert wird und die Reha danach weitergeführt wird.
Sollten die Ärzte allerdings der gleichen Meinung sein wie sie und ihre Mutter nach Hause entlassen, dann müssen Sie sich über die Kosten keine Gedanken machen. Sollte Ihre Mutter das Krankenhaus allerdings auf eigene Faust verlassen, kann der Kostenträger durchaus eine Kostenerstattung fordern.
martin
16. Februar 2020 — 14:09
Mir wurde nach 3 Tagen Psychosomatische- Rea Aufenthalt mitteilt das seitens der Klink meine Rea nicht weiter geführt werden kann da angeblich nicht ersichtlich ist wer den Antrag gestellt hat -was meine Ziele wären und das mein vergangenheitsbezogen Drogen Konsum dazu geführt hat. Was kann ich jetzt machen
Melanie Jeschke
20. Februar 2020 — 0:26
Hallo Herr Hoffmann,
bitte einmal ins Emailfach schauen ,werde dort antworten.
Viele Grüße Melanie Jeschke
Christa Laskowski
25. Februar 2020 — 17:51
Nichtinanspruchnahme einer bewilligten Reha durch TK, Anreise 3.3.2020
Charlik
8. März 2020 — 18:41
Hallo , Ich nehme derzeit auf Grund einer Aufforderung von meiner Krankenkasse an einer sogenannten Kombi Therapie Teil. Kostenträger ist die Deutsche Renten Versicherung .
Jetzt hab ich das Problem das ich 5 Wochen Von geplanten 8 Wochen da bin und von diesen Mit meiner Bezugsterapeutin 1 Einzel hatte da meine Therapeutin sehr wenig im Haus ist . Ebenso ist es mit der Gruppentherapie . Jetzt ist das blöde an der Geschichte das sie die nächsten 2 Wochen wieder nicht da ist .
Aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken die Reha abzubrechen ,da dies so kein Nutzen für mich hat den bei mir ist das so eine Sache zwecks vertrauen usw .
Mit was für Konsequenzen kann ich rechnen ?
Melanie Jeschke
9. März 2020 — 15:18
Hallo Du solltest dort mit den Ärzten und Therapeuten sprechen,denn es sind eine Anzahl von Therapiestunden je angesetzte Therapie notwendig und vorausgesetzt. Auch wenn Urlaubs-Krankheitszeiten sind muss der Patient aufgefangen werden. Zusätzlich bitte vorher mit der Rentenversicherung sprechen,das jetzt sowenig Stunden statt gefunden haben und weitere auch nicht in Sicht sind. Je nachdem was dort dazu gesagt wird sprichst Du den Abbruch an,nur mit der Zustimmung der Rentenversicherung sowie den Ärzten dort vor Ort solltest Du dann die Entscheidung treffen,wenn von der Seite des Kostenträgers keine Einwände und Forderungen kommen ist einem Abbruch nichts entgegen zusetzten. Ich weiß natürlich das es immer wichtig ist Vertrauen zum Therapeutenteam zuhaben , dennoch sollte man schauen ob es noch Möglichkeiten gibt die Reha weiter zuführen, denn zum einen würde es erst wieder 4 Jahre dauern bis zur nächsten Möglichkeit neuer Reha und zum anderen könnte es auch eventuell finanzielle Probleme falls Arbeitsamt,Lohnfortzahlung oder Krankenkasse also da wo überall eine Mitwirkpflicht besteht wenn Gelder fließen
Angelika Schley
16. März 2020 — 13:22
Mein Mann ist in einer ambulanten Rhea möchte sie aber auf grund des Coronavirus abbrechen darf er das muss er sich dann weiter krankschreiben
lassen
Mfg
A. Schley
Melanie Jeschke
18. März 2020 — 17:29
Hallo Andrea,
Dein Mann müsste sich informieren ob die Kostenträger damit einverstanden sind.Im Grunde ist es ja eine Vorsorge für sich ,andere und natürlich auch für die ganze Familie. Dieses bitte schriftlich vom Kostenträger geben lassen. Bei Abbruch ist dann die Reha natürlich nicht mehr im nachhinein weiter führbar. Ob es nun bei Corona eine Sonderregelung geben wird so das man dann nochmals anfangen darf ist fraglich.
Viele Grüße
Melanie
jenny
11. Mai 2020 — 11:57
Hallo, ich war 3 Tage in einer psychosomatischen Reha Klinik. Ich bin am 3 Tag(das war ein Samstag) abgereist weil, ich erfahren habe dass meine Katze Montag sofort operiert werden muss weil sie Krebs hat. Es waren 4 Wochen angesetzt. Der Arzt war so nett und hat gesagt, ich kann ruhig gehen er versteht das und er entlässt mich mit auf Rat des Arztes.
Meine Frage is, drohen mir konsequentzen? Und wie gehe ich jetzt vor?
Der Arzt hat verstanden das ich kein klaren Kopf mehr haben werde für die Therapie.
Danke im voraus
crps
14. Mai 2020 — 17:05
Liebe Jenny,
vielen Dank für Deine Nachricht. Die Pandemie ist für uns alle eine neue Situation und vieles ist neu oder muss erst geregelt werden.
Entscheiden über die Rehamaßnahme kann nur der Träger der Reha, entweder die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Mit denen solltest
Du Kontakt aufnehmen und die Gründe der Beendigung bekanntgeben. Weiterhin kommt es darauf an, wie der behandelnde Arzt den Abbruch behandelt und
an den Träger meldet. Grundsätzlich sollten hier keine Konsequenzen zu erwarten sein, da die Situation gerade eine Besondere ist.
Liebe Grüße
und eine schmerzarme Zeit
Stefan
TB
15. Mai 2020 — 13:23
Hallo,
meine Mutter ist im Dezember wegen einem Schlaganfall im Krankenhaus behandelt worden. Bei der Entlassung unterlief der Klinik ein Fehler und meine Mutter wurde nach Hause entlassen und nicht in die REHA geschickt.
In Absprache mit dem Hausarzt haben wir dann selber einen REHA Antrag für meine Mutter gestellt, der auch bewilligt wurde. Sie ist seit dem Schlaganfall sehr ängstlich, kann schlechter sprechen, hat leichte Depressionen und ist zu Hause zweimal die Woche in logopädischer Behandlung, durch die man auch bereits Erfolge beim Sprechen bemerken konnte.
Meine Mutter ist nun seit zwei Wochen in der REHA-Klinik. Es gibt lediglich 2 sehr selten 3 Anwendungen pro Tag. (trommeln und Sport oder Massagebett). Die dringend notwendige Logopädie wurde gab es in den zwei Wochen, da aufgrund der Corona-Problematik scheinbar nicht genügend qualifiziertes Personal vor Ort ist. Es gibt ein Besuchsverbot sowie ein Verbot, die naheliegende Kleinstadt/Geschäfte in der freien Zeit aufzusuchen. Lediglich Allein-Spaziergänge im nahen Wald sind aktuell erlaubt. Selbst mein Vater darf sie nicht dort besuchen oder sich mit ihr irgendwo ausserhalb der klinik treffen. Dazu kommt noch, dass das Personal dort sehr unfreundlich und pampig ist, wenn meine Mutter Fragen zu irgendwelchen Themen hat.
Sie fühlt sich total unwohl dort, weint andauernd und ist todunglücklich. Das Sprechen hat sich wieder verschlechtert und sie weint jeden Tag. Es geht ihr wirklich schlechter seitdem sie da ist und von einer Verbesserung ist nichts zu sehen oder zu bemerken.
Zu allem Übel hat sie nun noch jemanden auf ihr Zimmer bekommen, obwohl über die Bewilligung der Rentenversicherung ein Einzelzimmer zugesagt hat. Dies hat zur Folge, das meine Mutter nun die REHA abbrechen will.
Leider hat sie mich gerade erst darüber informiert und bei der Rentenversicherung kann ich nun niemanden mehr erreichen um nachzufragen, was mit ihrem Krankengeldanspruch passiert.
Melanie Jeschke
18. Mai 2020 — 14:13
Hallo,
ich habe Dich auch noch einmal per Email angeschrieben. Seit dem wir mit Corona leben müssen ist eine Reha nicht mehr so wie es eigentlich ist. Etliche Rehaeinrichtungen haben geschlossen und die Kliniken die noch geöffnet haben fahren auf Sparflamme ,dadurch werden kaum Behandlungen angeboten.
Wenn man jetzt eine Reha machen sollte müsste vorher abgeklärt werden was noch geboten wird und welche Bedingungen eingehalten werden müssen.
Leider ist tatsächlich auch die Regel des nicht verlassen des Klinikgeländes/an die frische Luft gehen sowie die Besuche mit ausgeschlossen.
Man hätte die Reha durchaus zurück setzen können bis wieder alles läuft.Wenn natürlich der normale gesundheitliche Aspekt gegeben ist.
Viele Grüße
Melanie
Melanie Jeschke
18. Mai 2020 — 14:30
Hallo Jenny,
wenn es in der Familie zu wichtigen Terminen und Angelegenheiten kommt,entscheiden Ärzte mit einem ob es möglich ist Dich für ein paar Tage zu beurlauben. Wie es bei Tieren aussieht kann ich nicht beantworten. Wenn der Arzt Dir jetzt das Verständnis geäußert hat ist das die eine Seite,aber man sollte schon schauen was der Kostenträger dazu sagt und ob Du aufgrund von Arbeitsfähigkeit und Mitwirkpflicht bei Arbeitslosengeld/ Krankengeld oder anderen Leistungen nicht in Bedrängnis kommst.
Da solltest Du den Kostenträger befragen und die genannten Punkte beachten und dann abwägen. Eine erneute Reha wäre wenn es dann noch einmal genehmigt wird erst in regulär 4 Jahren wieder möglich. Auch kann es dazu führen das bei einer erneuten Beantragung eventuell zu einer Ablehnung kommt.
Viele Grüße
Melanie
Michael
8. Juni 2020 — 0:12
Hallo,
folgende Situation:
Krankgeschrieben seit 12.11.2018
Krankengeld bis 12.05.2020
Jetzt Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, läuft zurzeit.
Krankheit: Krebs und Metastasen (unheilbar)
Ich soll nun eine Reha (vor Rente) für 3 Wochen stationär absolvieren.
Die Reha soll im Juli beginnen. Ich habe nur ein eingeschränktes Dispositionsrecht da ich von der Krankenkasse aufgefordert wurde eine Reha zu beantragen.
Ich suche nach einem Weg diese Reha nicht anzutreten und versuche die Konsequenzen abzuschätzen.
Ich habe vor alsbald einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Die Fragen: bekomme ich eine mehrwöchige Sperre vom Arbeitslosengeld? Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen, verliere ich dann auch den krankassenversicherungsschutz?
Gruss
Michael
Wodzinski,Ramona
30. Juli 2020 — 19:37
Hallo ich bin seit 3 Wochen in einer Reha, mein allgemeines Befinden hat sich in dieser Zeit verschlechtert anstatt verbessert.in der Reha bin ich wegen meiner rezidivierenden mittelgradigen Depressionen.Die Reha würde vom Rentenversicherungsträger Bund vorgeschrieben,da ich dort einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe.Nun möchte ich die Reha abbrechen,hat dies finanzielle Konsequenzen für mich?
Melanie Jeschke
4. August 2020 — 0:08
Hallo Ramona,
schau bitte mal in Deinem Emailfach.Dort habe ich Dir ausführlich geantwortet.
Britta Ploj
17. September 2020 — 6:12
Guten Tag,
mein Mann hat nach seinem zweiten Herzinfarkt einen Reha Antrag gestellt, der auch schnell bewilligt wurde. Da aber die Zustände im Rehazentrum ( sicherlich der Coronamaßnhmen geschuldet ) für ihn solch einen Dauerstress auslösten, er sich nur aufgeregt hat, z.B. Raucher direkt unter seinem Zimmer, Rauch zog rein, wenn er das Fenster geöffnet hat und eine Beschwerde hat nichts gebracht, der Raucher-Pavillon wurde nicht genutzt / zu wenig zu trinken / sehr schlechtes und viel zu wenig zu essen und Patienten durften die Klinik nicht verlassen (Corona-Ansteckung) , um sich selber zu versorgen , taten es aber dennoch, weil das Essen so schlecht war / Maske tragen auch bei den Anwendungen / Anwendungen wurden direkt vor oder nach der Pause terminiert so dass er nur unter Zeitdruck war usw.
Er hat sich mit der Rentenversicherung und dem Arzt besprochen und die Reha abgebrochen, ihm ging es immer schlechter. Der Arzt hat dem zugestimmt, jedoch in den Abschlussbericht reingeschrieben, mein Mann hätte auf eigene Verantwortung abgebrochen. Auf sein Veto erklärte der Arzt, das wäre eine Standardformulierung…
Zuhause versucht er seitdem den Antrag auf eine amublante Reha umzuändern. Er ist gewillt, so schnell wie möglich eine neue Maßnahme anzutreten. Nachdem er abgebrochen hat, bekam er von der Krankenkasse ( 1 Tag später eingegangen, als er schon abgebrochen hatte) ein Schreiben, dass ihm das Krankengeld gestrichen werden könnte. Er hat den Antrag auf seinen / bzw. nach Anraten des Krankenhauses gestellt, wurde nicht von der Krankenkasse aufgefordert.
Zur Frage: Kann man ihm, falls er nun länger als 6 Wochen ausfällt , das Krankengeld streichen?
Falls ja, ist es nicht nur möglich, wenn er von der Krankenkasse vorher aufgefordert worden wäre?
Administrator
27. September 2020 — 12:04
Liebe Frau Ploj,
In aller Regel verhält sich sich mit dem Krankengeld wie folgt.
Wenn jemand erkrankt, zahlt der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen ganz normal weiter, das ist die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Erst danach meldet sich in aller Regel die Krankenkasse und der Patient rutscht ins Krankengeld.
Dieses Krankengeld wird dann von der Krankenkasse für die Dauer der Heilbehandlung gezahlt, maximal jedoch 72 Wochen.
Sollte der Patient dann immer noch nicht wieder arbeitsfähig sein, wird er/sie von der Krankenkasse ausgesteuert und muss sich zwingend beim Arbeitsamt melden. Dort wird ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt damit der Betroffene erst einmal weiter abgesichert ist.
Warum sollte die Kasse ihrem Mann das Krankengeld streichen, Ihr Mann hat es doch schriftlich das er die Reha wegen widriger Umstände Vorort abbrechen musste. Das der Arzt in den Abschluss Bericht „auf eigene Verantwortung“ geschrieben hat ist zwar nicht gerade clever, aber auch das sollte bei der KK erklärbar sein.
Cathy
8. Oktober 2020 — 1:21
Hallo
Habe selber einen Rehaantrag (08/2020) psychosomatische auf Anraten meines Arztes bei der Rentenversicherung gestellt. Wurde für 5 Wochen ab 20.10.20) genehmigt. KK hat sich jetzt nach Genehmigung der Reha das dispositionsfähig gesichert.
Problem für mich ist:
Wahlklinik abgelehnt sowie wunschklinik im Xxx Bundesland.
Hab seit 08/2020 Zahnprobleme – es muss ein Stift mit Krone gesetzt werden jetzt beginnt am 12.10 meine Behandlung und dauert bis 10.11.20. KK genehmigt heil- und Kostenplan nicht obwohl ihr dieser seit 08/2020 vorliegt. Zweitens die 3 letzten Termine kann ich nicht wahrnehmen da ich zur Kur bin.
Was ich auch nicht zum Zeitpunkt der Beantragung ahnen konnte, das meine Mitbewohnerin sprich die Mutter meines Lebensgefährten ( er wohnt nicht bei mir) an Krebs erkrankte 4.9.20 festgestellt und not op durchgeführt dann Palliativstation im Krankenhaus, kein Hospitzplatz derzeit. Ich hab ihr immer versprochen ich kümmere mich bis zuletzt um sie – ja das macht man für liebe Menschen. Jetzt liegt sie in ihrem umgebauten Krankenzimmer unter einer Morphinpumpe und sehr vielen Schmerz- und Beruhigungsmitteln. Ich weis sie liegt im Sterben, aber niemand kann vorhersagen wann es sein wird, zumindest ist sie schmerzfrei. Hier sei kurz angemerkt ich bin Altenpfleger.
Nun wollte ich gern den kurbeginn nachdem 10.11 verschieben, Hispitz angemeldet müsste bis dahin klappen und meine Zahnbehandlung wäre auch abgeschlossen.
Rehaklinik wäre einverstanden. Rente sagt muss KK entscheiden.
KK Mitarbeiterin meinte nach dem ich dort nachgefragt habe, zwecks Verschiebung- Zahn ist ihr egal ist nicht Gleichnis sichtbeteich. Der Rest interessierte sie ebenfalls nicht.
Ich will das sie fahren, egal was da ist und legte den Hörer auf. Ich konnte nichts klären, fahre nun egal was kommt in diese Kur ohne einen Sinn mehr darin zu sehen, weil in Gedanken meinen Gefühlen bin ich zu Hause ich Fuhre mich derzeit wie ein leibeigener der kk, wen nützt es eigentlich. Bin derzeit sehr depressiv und weis eigentlich nicht so recht weiter, vorallem weil mir Zeit fehlt der 20.10,20 ist bald.
Frage mich auch warum mein Heil und Kostenplan nicht bearbeitet bzw. genehmigt wird, kann sehr schlecht essen.
Was kann ich machen ohne finanzielle Probleme zu bekommen, solange Schwiegermutter noch lebt ist alles gedeckt, aber wenn das eintritt muss ich auch von was leben
Welche Konsequenzen hat das wenn ich nicht antrete, ich hoffe ich hab mir den 3-Mrgn Keim eingefangen von ihr dann darf ich nicht anreisen. Test ist nächste Woche.
Meine Psyche geht immer weiter runter, fühl mich hilflos und hab nach alledem Panische Angst das man mich noch sozusagen entmündigt und mir einen Betreuer vor die Nase setzt. Bin geistig fit. Hab noch schnell einen Notar beauftragt für eine Generalvollmacht – hoffe das ich jetzt alles hab. Freue und bedanke mich über eine Antwort lg Cathy
Melanie Jeschke
11. Oktober 2020 — 23:24
Hallo Cathy,habe Dir per Mail geantwortet.
Micki
3. November 2020 — 9:59
Hallo!
Meine Mutter (ü70) ist letzte Woche ins Krankenhaus gekommen (sie war gestürzt) und hatte im Krankenhaus nun 2x Physio und heute soll sie plötzlich nach Hause oder in eine Reha Klinik verlegt werden.
Sie musste wegen der Folgen des Sturzes bis gestern strikt liegen und hat gestern das erste Mal an der Bettkante gesessen. Gehversuche haben sie mit ihr noch nicht unternommen.
Ergo kann sie nicht heim, da mein Vater (ü80) sie zwar so allgemein gut betreuen kann, aber eben nicht bei den Dingen, wo sie laufen können muss für.
Gerade jetzt während der 2. heftigen Corona Welle haben wir da arge Bedenken mit der Reha-Klinik.
Könnte sie die Reha z. B. auch nach 1 Woche abbrechen/beenden, wenn sie entsprechend mobil ist, und dann ambulant mit der Physiotherapie weiter machen?
Sie ist privat versichert, der Versicherung sollte es doch eigentlich recht sein, die Kosten für die stationäre Unterbringung dann zu sparen, oder?
Besorgte Grüße und vielen Dank im Voraus für einen Tipp oder Info!
Micki
Melanie Jeschke
6. November 2020 — 22:27
Hallo Micki ,
ich habe Dir eine Mail geschickt
Freitagsmüller Janine
17. November 2020 — 13:51
Hallo vielleicht können Sie mir weiterhelfen zu Zeiten des Coronas muss ich am Donnerstag in eine Rehaklinik ,die durch die Rentenversicherung genehmigt wurde. Dort in der Rehaklinik sind Schutzmaßnahmen getroffen worden, die ich so nicht ganz in Ordnung finde und zwar darf kein Patient die Klinik alleine verlassen ,das heißt ich darf nicht einmal alleine an die Luft gehen und dabei meine ich nicht das Klinikgelände Gelände zu verlassen sondern ich darf nicht aus der Klinik raus Spaziergänge sind wohl mit Betreuer möglich, wo man aber zeitlich dran gebunden ist . Für mich ist das quasi eine Freiheitsberaubung . Zu dem auch keine Besucher von Angehörigen möglich sind . Was wäre denn für mich wohl die Folge ,wenn ich es psychisch nicht drei Wochen durchhalten könnte und die Reha vorzeitig aufgrund der von mir angegebenen Gründe beende? Können Sie mir einen Rat geben wie ich mich verhalten soll? Liebe Grüße
Jens Greiner
24. November 2020 — 21:21
Hallo,
Ich befinde mich auf eigenen Wunsch in einer Psychsomatiche Reha. War in den letzten 5 Jahren extremen Stress ausgesetzt. (Beruf, Familie…). Nun muß ich leider feststellen, das in dieser Klinik nicht auf meine Bedürfnisse eingegangen wird und mein Befinden sich merklich verschlächtert. Ich stehe voll im Arbeitsleben und in der Lohnfortzahlung. Ich möchte diese Maßnahme beenden da sie kontraproduktiv ist, weiß aber nicht was dies für Konsequenzen für mich hat.
Melanie Jeschke
24. November 2020 — 23:21
Hallo Janine,
seit dem wir mit Corona leben müssen ist eine Reha nicht mehr so wie es eigentlich ist. Etliche Rehaeinrichtungen hatten geschlossen und die Kliniken die noch geöffnet hatten fuhren auf Sparflamme ,dadurch wurden kaum Behandlungen angeboten.
Wenn man jetzt eine Reha machen sollte/macht müssen tatsächlich die Regelungen eingehalten werden die jeweils für das Bundesland/ Einrichtung ausgeschrieben sind. Es werden Coronatest gemacht und das Ergebnis muss negativ ausfallen bei einem Aufenthalt,dieses Ergebnis muss natürlich auch weiterhin negativ im Klinikbereich verlaufen.Das kann man nur gewähren wenn kein Besuch stattfindet.Allgemein sind Besuche bei Psychosomatischen Aufenthalte nicht gern gesehen oder werden sogar nicht unbedingt erlaubt.Durch die Pandemie müssen Patienten leider Einschränkungen hinnehmen,die Spaziergänge in Begleitung ist da schon ein entgegenkommen,auch wenn es sich anfühlt wie Freiheitsberaubung.
Man hätte die Reha durchaus zurück setzen können bis wieder alles läuft oder die Einschränkungen gelockert werden können. Wenn natürlich der normale gesundheitliche Aspekt gegeben ist. Ein Abbruch aus den oben genannten Aspekten könnte zu Kosten führen, eventuell gibt es dann auch in den nächsten Jahren keine weiteren Rehazusagen für Dich.
Einen Abbruch sollte man nie ohne Absprache mit dem Kostenträger und behandelnder Klinik machen.
Viele Grüße
Melanie
Melanie Jeschke
24. November 2020 — 23:28
Hallo Jens,
in erster Linie solltest Du mit Deinem behandelnden Arzt, sowie Psychologen darüber sprechen. Was läuft in der Behandlung nicht nach Deinen Bedürfnissen, können diese Probleme abgeschafft werden so dass Du noch eine gute Reha mit Erfolg absolvieren kannst.
Es kann immer sein das dann im weiteren Verlauf Deines Lebens ein erneuter Aufenthalt notwendig wird, den Du dann aber nicht mehr genehmigt bekommst. Einen Abbruch sollte immer mit den jeweiligen Kostenträgern und behandelnden Ärzten besprochen werden damit Du da möglichst ohne Konsequenzen raus kommst.
Viele Grüße
Melanie
Jens Greiner
27. November 2020 — 16:19
Herzlichen Dank Melanie
Melanie Jeschke
8. Dezember 2020 — 16:14
Sehr gern Jens.Bleib gesund und schöne Adventstage
Gunnar Kreischer
11. Januar 2021 — 16:06
Hallo zusammen,
ich habe eine dreiwöchige Reha von der DRV bewilligt bekommen. Nun habe ich erfahren, dass in der Klinik Aufgrund der Coronasituation nicht alle Behandlungen stattfinden. Soll heißen es kann Tage geben an denen nichts oder nur wenig stattfindet. Ich fahre ja dort hin um gesund zu werden und nicht um Tage abzusitzen.
Zudem fühle ich mich sehr unwohl mit den Corona Regeln.
Was würde geschehen, wenn ich die Reha absage.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
GK
Melanie Jeschke
11. Januar 2021 — 22:00
Hallo Gunnar,
wir haben ja am Nachmittag schon über den Chat geschrieben,daher antworte ich Dir hier nicht weiter.
Viele Grüße
Melanie